Mittwoch, 5. Dezember 2012

Apple versus Samsung: Ermahnung von der Richterin...

... die beide Parteien nachdrücklich daran erinnert, dass in der Berufung Samsung maximal 35 Seiten und Apple in der Erwiderung 15 Seiten formulieren darf. Dabei dürfen die beiden Kontrahenten mit ihren Argumenten nicht in die Dokumentation ausweichen, deren Länge nicht limitiert ist. Damit reagiert Richterin Lucy Koh vom U.S. District Court for the Northern District of California auf die dicken Papierstöße, die ihr offensichtlich zur Kenntnis gebracht werden wollten. Doch Koh hat angekündigt, alles rauszuswerfen, was über das zugebilligte Kontingent hinausgeht. Bis Freitag haben Samsung, die das Urteil revidiert in dem Patentstreit haben möchte, und Apple, die das natürlich nicht will, sich Koh-perativ zu verhalten.
Journalyse-Quelle: Computerworld, 4.12-2012: Judge warns Apple, Samsung to follow court rules in patent case

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