Donnerstag, 17. Januar 2013

Der Tod von Aaron Swartz: Maximal sechs Monate Haft, niemals 35 Jahre...

... hätten dem jungen Mann gedroht, wenn es im April 2013 zu einem Urteil wegen des Diebstahls von akademischen Online-Dokumenten gekommen wäre. Da sei den Anwälten mitgeteilt worden. So die Staatsanwaltschaft jetzt in einer öffentlichen Erklärung. Der wegen Hackings angeklagte Aaron Swartz hat sich am vergangenen Freitag erhängt, was momentan die Behörden und das MIT, dessen Datenbestände Swartz anzapfte, in arge Bedrängnis bringt. Das Wall Street Journal berichtet indes, dass im Juli 2011 noch in einer Presseerklärung von einer maximalen Strafe in Höhe von 35 Jahren die Rede gewesen sei. Swart, so gibt auch die Staatsanwaltschaft jetzt zu, habe das Downloaden der Wissenschafts-Dokumente nicht aus Gewinnstreben oder sonstigem Eigennutz getan.
Kommentar: Swartz war offensichtlich ein intellektuell herausgeforderter Täter, der mit dem MIT Katz und Maus spielte. Dieser Täter-Typ ist so alt wie die Programmierung - und sollte eher gefeiert als bestraft werden, meinen wohl auch viele seiner Kommilitonen. Denn diese Hacker legen gnadenlos die Schwachstellen eines Systems offen - so gnadenlos, weil sie im Unterschied zu bezahlten Tiger-Teams, die ihre Erfolge im Sinne ihres Auftraggebers geheim halten, dem Geschädigten eine öffentliche Blamage nicht ersparen - zumal dann, wenn er auch noch die Behörden einschaltet.

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